Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Wann Ihr Auftrag verbindlich wird.

Rechtsverbindlich wird der erteilte Auftrag mit einer schriftlichen Bestätigung durch uns. Maßgebend sind unsere Geschäftsbedingungen, die Auftragsbestätigung und die jeweils gültige Preisliste.

Gegenstand des Auftrags ist ein Vertrag über Herstellung und/oder Distribution von Werbedrucksachen.

 

2. Das sollten Sie bei der Lieferung von Druckvorlagen beachten!

Für die rechtzeitige Lieferung einwandfreier Druckunterlagen, die der technischen Beschreibung in der Auftragsbestätigung entsprechen, ist der Auftraggeber verantwortlich. Für erkennbar ungeeignete oder beschädigte Druckunterlagen fordern wir unverzüglich Ersatz.

Sind etwaige Mängel bei gelieferten Druckunterlagen nicht sofort erkennbar, so dass sie erst beim Druckvorgang deutlich werden, trägt der Auftraggeber bei ungenügendem Druckergebnis die Verantwortung. Dasselbe gilt, wenn die Druckunterlagen ohne Andruck oder farbverbindlichen Proof geliefert werden.

 

3. Diese Rechte haben Sie, wenn die Druckqualität nicht stimmt!

Wir gewährleisten die übliche Druckqualität im Rahmen der durch die Druckunterlagen gegebenen Möglichkeiten. Geringfügige Farbabweichungen von den Vorlagen, die durch den Druck in Sammelformen unvermeidbar sind, können nicht reklamiert werden.

Der Auftraggeber hat bei ganz oder teilweise unleserlichem, unrichtigem oder unvollständigem Druck Anspruch auf Zahlungsminderung oder einen einwandfreien Nachdruck, jedoch nur in dem Ausmaß, in dem der bestimmungsgemäße Zweck der Werbedrucksachen beeinträchtigt wurde. Reklamationen, welche die Produktion der Werbedrucksachen betreffen, müssen innerhalb von 3 Arbeitstagen nach Erhalt der Belegexemplare schriftlich geltend gemacht werden. Dies gilt auch für Einzelschaltungen im Rahmen von langfristigen Aufträgen.

Wenn Nachbesserung oder Ersatz nicht möglich oder endgültig fehlgeschlagen sind, so kann der Auftraggeber eine Preisminderung oder die Stornierung des Vertrages verlangen. Gleiches gilt bei unzumutbarer Verzögerung der Nachbesserung oder Ersatzleistung.

Weitergehende Ansprüche des Auftraggebers gegen uns und unsere Partnerunternehmen sind ausgeschlossen. Dies schließt Schadenersatzansprüche (vertraglich und außervertraglich) wegen unmittelbarer und mittelbarer Schäden (z. B. entgangenem Gewinn, ausgebliebener Einsparung, Schaden aus Ansprüchen Dritter gegen den Auftraggeber usw.) ein. Schadenersatzansprüche aus der Durchführung der Nachbesserung sind ebenso ausgeschlossen, soweit nicht grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz unsererseits vorliegt bzw. für das Fehlen zugesicherter Eigenschaften zwingend gehaftet wird. Die gesetzlichen werkvertraglichen Verjährungsvorschriften (6 Monate) gelten auch für eventuelle Ansprüche des Auftraggebers aus der Verletzung solcher Nebenpflichten, positiver Vertragsverletzung, unerlaubter Handlung, soweit nicht Vorsatz oder Fahrlässigkeit vorliegen. In jedem Fall sind Schadenersatzansprüche begrenzt auf den Ersatz eines vorhersehbaren Schadens und auf das für den jeweiligen Auftrag zu zahlende Entgelt.

 

4. Was mit gelieferten Druckunterlagen nach dem Druck geschieht!

Die Druckunterlagen werden nur auf ausdrücklichen Wunsch des Auftraggebers auf dem von ihm bestimmten Versandweg zurückgesandt. Die Kosten und das Risiko trägt hierbei der Auftraggeber. Unsere Aufbewahrungspflicht endet 4 Wochen nach Ablauf des Auftrags.

 

5. In welchen Fällen wir Aufträge ablehnen können!

Wir behalten uns vor, Aufträge wegen ihres Inhalts, der Herkunft, der technischen Form oder aus Termingründen nach einheitlichen, sachlich gerechtfertigten Grundsätzen abzulehnen. Dies gilt auch für Aufträge, die bei unseren Filialen oder Vertretern aufgegeben werden. Die Ablehnung eines Auftrags teilen wir dem Auftraggeber unverzüglich mit.

 

6. Bis wann Sie Buchungstermine ändern können!

Die in unserer Auftragsbestätigung angegebenen Termine sind verbindlich. Sind Druckkapazitäten verfügbar und/oder Plätze in den Verteilsystemen frei, werden etwaige Terminänderungen berücksichtigt.

Sie müssen spätestens 7 Tage vor Druckunterlagenschluss, bei reinen Distributionsaufträgen 14 Tage vor Beginn der Distribution, bei uns eingegangen sein und von uns schriftlich bestätigt werden. Werden diese Fristen nicht eingehalten und ist deshalb die Auftragsabwicklung unmöglich, wird eine Stornogebühr in Höhe von 50 % des Auftragswerts für maximal die ersten 4 Kalenderwochen ab dem gebuchten Belegungs- bzw. Teilbelegungstermin fällig, zzgl. der Herstellungskosten für die bereits produzierten Werbedrucksachen.

 

7. Bis wann Sie Ihre Aufträge stornieren können!

Der Auftraggeber kann den Auftrag bis spätestens 14 Tage vor Druckunterlagenschluss ohne Angabe von Gründen zurückziehen. Bei reinen Distributionsaufträgen ist eine Stornierung des Auftrags bis 30 Tage vor Beginn der Belegung möglich. In beiden Fällen entstehen keine Gebühren. Werden die oben genannten Fristen nicht eingehalten, ist eine Stornogebühr in Höhe von 50% des Auftragswerts für maximal die ersten 4 Kalenderwochen ab dem gebuchten Belegungs- bzw. Teilbelegungsbeginn fällig zzgl. der Herstellungskosten für bereits produzierte Werbedrucksachen.

 

8. Das sollten Sie über die Distribution wissen!

Die Werbedrucksachen nehmen während des gebuchten Zeitraums am Verteilungssystem teil. Wir beauftragen mit der Distribution unsere Kooperationspartner vor Ort bzw. ihre Erfüllungsgehilfen.

Kampagnenstart ist jeweils der Donnerstag (aus logistischen Gründen kann die Befüllung der Displays bereits am Mittwoch erfolgen und bis Freitag dauern). Wir bemühen uns nach bestem Ermessen und unter Berücksichtigung konzeptioneller Überlegungen um eine größtmögliche Verbreitung der Werbedrucksachen. Sie werden in der Regel 1 Mal pro Woche verteilt. Ein Anspruch auf die Belieferung eines bestimmten Standortes besteht seitens des Auftraggebers nicht. Der Leistungsanspruch des Auftraggebers bezieht sich lediglich auf die Belieferung, der in der Auftragsbestätigung vereinbarten Anzahl von Standorten. Die Verteilungshäufigkeit und die Menge der Werbedrucksachen pro Location und Verteilungstermin sind nach unseren Erfahrungswerten dem Entnahmeverhalten des Publikums in der jeweiligen Location angepasst. Die von uns zu verteilenden Werbedrucksachen müssen mit unserem Impressum versehen sein, gleich, wer sie gestaltet oder hergestellt hat.

 

9. So kontrollieren wir die Distribution!

Die Distribution der Werbedrucksachen wird in Form von Distributionslisten mit folgenden Angaben protokolliert: Name und Adresse des Standortes, Distributionsdatum, Distributionsuhrzeit, Unterschrift des Kuriers. Die Distributionslisten können auch durch eine Fotodokumentation ergänzt und/oder ersetzt werden. Alle Displays sind über einen Nummern-Code den einzelnen Standorten eindeutig zuzuordnen und darüber zu identifizieren. Die Distributionslisten und/oder Belegfotos können vom Auftraggeber angefordert werden. Sie gelten als Nachweis für die Erfüllung der zwischen dem Auftraggeber und uns vereinbarten Leistung. Der Auftrag gilt als erfüllt, wenn mindestens 90% der Anzahl der, in der Auftragsbestätigung genannten Standorte, zu dem vereinbarten Distributionstermin beliefert wurden. Als beliefert gelten zum Zeitpunkt der geplanten Werbemittelanlieferung auch kurzfristig, vorübergehend geschlossene Standorte (z. B. durch geschlossene Gesellschaften, Renovierungen oder andere, nicht durch uns zu verantwortende Gründe), sofern diese nachweislich zu den offiziellen Öffnungszeiten des Standortes angefahren wurden. Die in einem solchen Fall nicht verteilten Werbemittel werden automatisch an anderen Standorten und/oder zum nächstmöglichen Distributionstermin vertrieben. Bei Unterschreiten der genannten Standortanzahl um mehr als 10% sind wir verpflichtet, dem Auftraggeber die Distributionskosten anteilig zu erstatten.

Wir übernehmen keine Gewähr für das Verhalten des Publikums und/oder anderer Personen bei der Entnahme der Werbedrucksachen.

 

10. Reklamationen bezüglich der Distribution!

Reklamationen, die die Distribution der Werbedrucksachen betreffen, müssen nach Feststellung der etwaigen Unregelmäßigkeiten am darauffolgenden Arbeitstag, spätestens jedoch bis 10 Werktage nach Beendigung des in der Auftragsbestätigung benannten Distributionszeitraumes, schriftlich geltend gemacht werden.

 

11. Was mit Remissionen geschieht und was im Abschlussbericht steht!

Falls bei Auftragserteilung nicht ausdrücklich anders vereinbart, werden die nach Ablauf der Buchung übrig gebliebenen Werbedrucksachen im Rahmen freier Kapazitäten kostenfrei weiter verteilt oder dem Auftraggeber für den Eigenbedarf zur Verfügung gestellt. Wir erstellen für den Auftraggeber nach Belegungsende auf Wunsch einen Abschlussbericht, der Informationen über die Menge der im Buchungszeitraum nicht entnommenen Werbedrucksachen enthält. Veranlasst der Auftraggeber die Abholung der übrig gebliebenen Werbedrucksachen nicht unaufgefordert innerhalb von 4 Wochen ab Datum des Abschlussberichts, sind wir berechtigt, diese zu entsorgen. Die Aufbewahrungsfrist gilt nicht für Werbedrucksachen, deren Gültigkeit abgelaufen ist. Falls nicht anders vereinbart, können diese unmittelbar nach Ablauf der Gültigkeit von uns entsorgt werden.

 

12. Preise und Zahlungen

Alle in den Preislisten aufgeführten Preise sind Nettopreise. Während der Auftragsabwicklung anfallende Zusatzkosten, insbesondere für Fremdleistungen (z. B. außerordentliche Fracht- oder Lithokosten), werden dem Auftraggeber in Rechnung gestellt. Rechnungen sind 14 Tage nach Kampagnenstart fällig. Bei Zahlung innerhalb von 7 Tagen gewähren wir 2 % Skonto. Bei Erstkunden wird die Rechnung spätestens einen Tag vor Beginn der Distribution fällig. Werbeagenturen und Werbungsmittler sind verpflichtet, sich mit ihren Angeboten, Verträgen und Abrechnungen an unsere Preisliste zu halten. Wir gewähren die handelsübliche AE-Provision von 15 % auf die Mediakosten.

Bei langfristigen Vereinbarungen für Produktion und Distribution bestimmter Mengen können Preisnachlässe gewährt werden. Werden die festgelegten Mengen im vereinbarten Zeitraum nicht abgerufen, können wir Rabatte zurückfordern, die bereits auf Teilmengen gewährt wurden.

Gerät der Auftraggeber mit einer Zahlung in Verzug oder erhalten wir über seine Zahlungsfähigkeit bzw. Vermögenslage eine unbefriedigende Auskunft, haben wir das Recht, die Weiterarbeit bei laufenden Aufträgen bis zur vollen Vorauszahlung oder Erbringung entsprechender Sicherheitsleistungen einzustellen.

Wird diese Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung innerhalb einer angemessenen Frist nicht erbracht, sind wir berechtigt, den Vertrag zu kündigen und dem Auftraggeber die bisher entstandenen Kosten einschließlich entgangenem Gewinn in Rechnung zu stellen. Ist Teilzahlung vereinbart, so wird der gesamte Restbetrag zur sofortigen Zahlung fällig, sobald der Auftraggeber mit 2 Raten ganz oder teilweise in Verzug ist. Bei verspäteter Zahlung oder Stundung sind wir berechtigt, Zinsen zu verlangen. Als Zinssatz wird der aktuelle Diskontsatz der Bundesbank mit einem 4-prozentigen Aufschlag festgelegt. Die Geltendmachung eines größeren tatsächlichen Verzugschadens behalten wir uns vor. Für jede Mahnung wird eine pauschale Bearbeitungsgebühr von 10 € erhoben.

 

13. Nutzungsrecht

Der Verlag ist, soweit nichts anderes vereinbart ist, zeitlich unbegrenzt berechtigt, die Werbedrucksache in Katalogen, Prospekten und im Internet zu eigenen Werbezwecken abzubilden. Er ist berechtigt, die Karte in jeder Form und Anzahl zu eigenen Werbezwecken zu versenden oder in elektronischer Form zu verbreiten. Der Auftraggeber versichert diesbezüglich, dass er i.S.d. UrhG zur Übertragung dieser Nutzungsrechte berechtigt ist.

 

14. Sonstiges

Sollten eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen unwirksam sein, wird davon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht betroffen. Rechtsverbindliche Erklärungen uns gegenüber bedürfen der Schriftform. Erfüllungsort für die Zahlungen des Auftraggebers sowie unsere Lieferungen und Leistungen ist Sitz unserer Firma. Leistungen beim Auftraggeber sind hiervon ausgenommen. Gerichtsstand, auch für Wechsel und Schecksachen, soweit der Auftraggeber Vollkaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts, Träger eines öffentlich-rechtlichen Sondervermögens ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, ist Sitz unserer Firma.

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